BWO
§ 67Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- 1.
- die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
- die Zahl der Wähler,
- 3.
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
- 4.
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- 5.
- die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
- 6.
- die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017690985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b039aa97469453ccef68714f869e79c16d3f78f3c486c491e0319ce53892d1f2