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BWildSchV

Anlage 6(zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch

Verordnung über den Schutz von Wild

Lfd. Nr.EingangstagBezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Sache nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der zum Erwerb berechtigenden DokumenteName und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen BezugsquelleAbgangstagName und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges
      
      
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.6.2018 I 1159

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020400985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 204e1b34f2e2c488642d75b4d53bf01ce29f83325b220cc66b4a9965313459db

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