BWildSchV
Anlage 6(zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch
Verordnung über den Schutz von Wild
| Lfd. Nr. | Eingangstag | Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Sache nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der zum Erwerb berechtigenden Dokumente | Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquelle | Abgangstag | Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.6.2018 I 1159
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020400985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 204e1b34f2e2c488642d75b4d53bf01ce29f83325b220cc66b4a9965313459db