Zum Gesetzesinhalt

BwEhrZErlÄndErl

(XXXX)

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007640991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b5cb42c62dd719b8f3b00b7dd28d35a045c1b759b7023bfd8c629939b68b7da

XML-Quelle beim Herausgeber