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III.

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts auf das Bundesverwaltungsamt

Die auf den Bundesminister der Finanzen, den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und den Bundesminister für Verkehr durch mein Rundschreiben vom 19. Juni 1952 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 166) erfolgte entsprechende Übertragung für ihren Geschäftsbereich bleibt unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR500300960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f1ceb229a91e4bd7f65ae6d0b35ca4c309943e6f8ace0adfbd74117cbd4e444

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