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BVARKAnO

II.

Allgemeine Anordnung über die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes auf dem Gebiete des Reisekostenrechts

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000220969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d5ad7ecbb75635a0dd2c024d1cb78f3d3f10bb84563535f0a98beb6ece46abd7

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