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Anlage 2(zu § 14) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
- 7.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 8.
- Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
- 9.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
- 10.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
- 11.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
- die Gesamtnote in Worten,
- 14.
- Befreiungen nach § 13,
- 15.
- der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 16.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-39 v. 4.7.2012 I 1467 (MedienBTMstrPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FC0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 606bcace7ffac72c692e95923ae88c5ded4e507bb5757521fc2ea6281c994e5f