Zum Gesetzesinhalt

BuchhdlAusbV 2011

§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin vom 5. März 1998 (BGBl. I S. 462) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR042200011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ab81339878d484a3f5d4d2a5adfc1a7c340dfcae0bb1bf2a40bbf2b757a55510

XML-Quelle beim Herausgeber