BußAktÜbV
§ 6Bekanntmachung technischer Anforderungen
- 1.
- die Definitions- oder Schemadateien, die bei der Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes im Format XML genutzt werden sollen;
- 2.
- die nach § 5 zulässigen physischen Datenträger.
Hinweis: Geändert durch Art. 41 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR076500020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 700ed3e105dec6502c3b213bb9cd90ab5a964cb9a50e60510d20ed848d628fa3