BTTG
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.5.2026 +++)
(+++ Änderungsvorschrift - kein Textnachweis +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 27.4.2026 I Nr. 119 vom Bundestag mit
Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 1 dieses G
mit Ausnahme des § 8 Abs. 5 am 1.5.2026 in Kraft getreten. § 8 Abs. 5 tritt
gem. Art. 10 Abs. 3 dieses G am 1.1.2028 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0770B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ebeb2235805c41f4fb02b1f491f150a2654774d5b458405436b0e575bad2691