Zum Gesetzesinhalt

BTPräsAmtsbezAnO

(XXXX)

Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Deutschen Bundestages.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007610968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e10858a77d0ead4158cefba56242fb451ea7e92167e78fd3c4dba300ffdd9dcc

XML-Quelle beim Herausgeber