BtMVV
§ 11Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
- 1.
- Name oder die Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung, für die die Betäubungsmittel bestimmt sind,
- 2.
- Ausstellungsdatum,
- 3.
- Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3,
- 4.
- Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4,
- 5.
- Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes einschließlich Telefonnummer,
- 6.
- Unterschrift des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk "i.V.".
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.2.2025 I Nr. 37
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008000998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8c512c701a5dbef5dae14e8be3a8987efe2ae119418f101992e30ee1a065be8