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21. BtMÄndV

Art 3Inkrafttreten

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84896a1b130ba36a25b5d6d142b421db62af35750eb655654696791999407a28

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