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BTHG

Art 1Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 2.6.2021 I 1387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR323400016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4a9d5953b33e3e756a00c927c0f7b7c45fd25c4f25e7c473ba624b49c64824ce

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