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BTGO1980Anl1ABest

13.

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017580987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 958b508fd4aee11fd84fc84cc95a6f2e96990981ec978edf78cb1af2b05ca561

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