BTAuflAnO 2024
(XXXX)
Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1B20A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a02751fb222dc4996d17c082dd20c34620217f85c60435b3a57087348930127c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 68 GG
„Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland löse ich hiermit auf Vorschlag des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag auf.“