BTÄO
§ 5
- 1.
- das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3, insbesondere die Vorlage der vom Antragsteller vorzulegenden Nachweise und die Ermittlung durch die zuständigen Behörden entsprechend den Artikeln 8, 50, 51, 56 und 56a der Richtlinie 2005/36/EG zu regeln sowie
- 2.
- die Fristen für
- a)
- die Meldungen zu den Prüfungen und
- b)
- die Erteilung der Approbation als Tierarzt
- 1.
- die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises,
- 2.
- die Übermittlung des Europäischen Berufsausweises an die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben,
- 3.
- die Einzelheiten des Verfahrens nach Artikel 4a Absatz 1 bis 6 und den Artikeln 4b bis 4e der Richtlinie 2005/36/EG sowie
- 4.
- die Durchführung der nach Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG erlassenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.11.1981 I 1193;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 15.8.2019 I 1307
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004160965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb8dc3948caed88b7c3a478a0f352ef7ebc07c49c209b475601c4f8056978353
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Eingangsformel TAppV
„Auf Grund des § 5 Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), der zuletzt durch Artikel 151 des Gesetzes v …“