BSWAG
§ 1Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes
Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes
- 1.
- Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Schienenpersonennahverkehr, deren Finanzierung ganz oder teilweise mit Mitteln auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erfolgt,
- 2.
- Vorhaben, die in Anlage 4 Abschnitt 2 und Anlage 5 Abschnitt 2 zum Investitionsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, bezeichnet sind,
- 3.
- mehrere Schienenwegabschnitte übergreifende Maßnahmen zur Änderung, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Betriebsanlagen, die mindestens einen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes als überlastet erklärten Schienenweg umfassen,
- 4.
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Schienenwegen und Schienenknoten, soweit das Unionsrecht eine Pflicht zur durchgehenden Ausrüstung der Schienenverkehrsinfrastruktur des Kernnetzes mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem vorschreibt, sowie
- 5.
- Maßnahmen zur Herstellung des Transformatorennetzes nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.7.2024 I Nr. 224
Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR187400993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ccee034c6d5c89c0c9309c4dfa67b91dc09ae69c9b77412094a7dd8f95122780
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 53b EnWGTransport von Großtransformatoren auf Schienenwegen; Verordnungsermächtigung
„… hnverkehrsleitsystem vorschreibt, sowie 5. Maßnahmen zur Herstellung des Transformatorennetzes nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. …“