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BSV 2012

§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012

Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR279500011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a44ad97cd8ba95672d89665e7c17f18d5238d65a01704b7c031e6c1841bc4630

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