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BSV 2001

§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001

Der Beitragssatz für das Jahr 2001 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR187700000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b0783454478bb527f2e46a2154def006687c05ddd7621478d9bb035fc39bbdd

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