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BSV 1999

§ 2Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1999 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1999

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1999 monatlich 340 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 monatlich 287 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR382700998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4d96d2de5fb199c8958bbb270856c3903af60463f6ef219387a1029c783fc2e3

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