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BSV 1995

§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995

Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR343800994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8629977743ee693ac88ea5439ca1d963fd18e356edf5f006a4c28c8afc656156

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