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BSGWidAnO

III.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes

Diese Anordnung wird, soweit sie das Bundessozialgericht und das Bundesversicherungsamt betrifft, am 1. Juli 2004 und, soweit sie das Robert Koch-Institut betrifft, am 15. Juli 2004 wirksam.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR210400004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 32fbc76006d92c1131ee34e6eb8ed94dcadfd5c38ccd39350b7d7cada6425ff4

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