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BRPräsAmtsbezAnO

(XXXX)

Anordnung des Präsidenten des Bundesrates über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Bundesrates.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107610968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae1ef972efa75eea115211cd2e80240740afbab09d88d2650a464fd19fe839c7

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