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(XXXX)

Bekanntmachung des Organisationserlasses zur Sitzverlagerung des Bundesrechnungshofes

Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wird der Sitz des Bundesrechnungshofes von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert.
Zum gleichen Zeitpunkt wird die derzeitige Außenstelle in Bonn aufgelöst.
Die Präsidentin des Bundesrechnungshofes
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR191500999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a57b32ceced4d58cc4f3e3b8345d8faa493532d9941d7a69f99033cac30bea08

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