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(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016720989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a11bf6758e6fd8882941ad6a77fb31469ffdad6021f9805ff845f3e7d60d3fe5

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