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(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst

Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011530967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ef2799b46dad2fe661d3454c02277122691e79c3172d4c6b24c595db6d74bec

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