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(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen für den Bereich der Deutschen Bundespost die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten zu erlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003660957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9180542e23fa815622a0ba603f653598a56887e6ef75f2f724f8a8ef2cf2260

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