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Für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen bei der Verwaltung des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts, beim Bundespräsidialamt, beim Bundeskanzleramt, beim Auswärtigen Amt, bei der Bundesverkehrsverwaltung und bei der Deutschen Bundespost verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006610959
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea5d4562638b993030ce4f5140300009da684e5ea838608d14bd5e6213d05de6