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BPräsKennzAnO

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2) Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung"
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007880956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2347cb7f4e31ff7fc6563886ad48b0d5aeb5732f215d1026ce6b5a44c465b873

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