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BPräsFlaggenAnO

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders.
(2) Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004470956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e1ea180b70792067bbb9c7c98df698c3d0a62b957b1819f47aa023a9ccb4f34

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