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(XXXX)

Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges

Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet
am 8. Mai 1995
im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Der Bundespräsident
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025300995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0f816c046f94f4d601a53bc7d70db5a9e52a81589f75c7f5a3d04c3d7ed234e

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