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BPräsErnAnO 2004

Art 3

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlässt das Bundesministerium des Innern.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128600004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 44f8817239bdb59f3785510583d7477ae7d2b9612a59332aa51672a8254b3438

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