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BPräsAmtsbezAnO 1996

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR090800996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7e3e696608ef633f264a58f409e61a60a036edc66219e71131f952878f498ae7

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