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BPräsAmtsbezAnO 1995-09

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Kurator
der Museumsstiftung Post und Telekommunikation".
Der Bundespräsident
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR116400995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): faefeb252f9dffc12aac47ba8cb7f1a3b6c599c3a303e8417ed22f306e08ef89

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