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BPräsAmtsbezAnO 1991

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017890991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0641da87da78bbfd4ac5d8be8e2133eca35154b248c7324d8c8e007b2963c9f0

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