Zum Gesetzesinhalt

BPräsAmtsbezAnO 1989

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Direktor des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte"
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010170989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49de83a3d7a5e842a57c8465c52d861f3abe739a228c3bf6d4987dca9e11b8f8

XML-Quelle beim Herausgeber