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BPräsAmtsbezAnO 1986

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103860986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91d6a3125019916326ec791c55db5c2abf11b82b6c759d2b34432a5e9d9dfac1

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