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BPräsAmtsbezAnO 1982

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr
- als Leiter einer Fachgruppe -
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006200982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad0b3d68dd62da13d82d987d844ef49ae40b4fd7a6628ff18f7f2b0e00707a24

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