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BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- als Leiter eines großen Fachbereichs -.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020540980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 874978d55f1c5e2438acea6e8402396f5f75288943120a103d07c909ec741d49

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