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BPräsAmtsbezAnO 1979-03

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Präsident der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR104700979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cef5db74d7fb05e850ecb2ac07c95f7c516a0f544a24cd13d9c98d793ef85680

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