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BPräsAmtsbezAnO 1977-07

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung
- als Generalsekretär -.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010960977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3c7f5e21867e7cc94955977f182cbe158160fd72067fe64e43728ae4eeeff56a

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