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BPräsAmtsbezAnO 1977-06

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
-
als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle - .
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008580977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c646acd00651c333f53694d5cae95d445a8ba566a3ae028e257ddaed062fd79d

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