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BPräsAmtsbezAnO 1977-04

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- als der leitende Beamte -.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006500977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ee954925c82a7325ca79f27ee2f63f7fc0d8840122dad6241c7b49437305464

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