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BPräsAmtsbezAnO 1973-11

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Vizepräsident
der Bundesanstalt für Flugsicherung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017430973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7421c960147de5e1a5658636d5cbbe38dde152eb271762c4d24197f4e9e635cc

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