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BPräsAmtsbezAnO 1973-09

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014650973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 432545c134e12f9e7a2e20762d6240fe23cf1006807315af765f2176f2086b32

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