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BPräsAmtsbezAnO 1973-08

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009780973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 302fb79ee5b44b7cec7d5c2d82b2c06fd2bf53da3ebbf9d693476aaadbef8020

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