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BPräsAmtsbezAnO 1972-02-04

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Präsident des Amtes für Wehrgeophysik.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001980972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a047c8e952755914c88e34ba448257cdf81e48160c10af9565790e236f1b7576

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