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BPräsAmtsbezAnO 1972-02-01

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Präsident und Professor
der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Unfallforschung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001230972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1db8bb3543623dcd10494cc9011ddc27eab14635a10f9e4530b558d5424c945

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