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BPräsAmtsbezAnO 1971-02

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn
Vizepräsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn
Direktor der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung der Deutschen Bundesbahn.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001190971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1308241f7d650315a7a7b21095c91ca681c515414bb79bb24184c558f0651117

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