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BPräsAmtsbezAnO 1970-10

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung
Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013710970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85554808635914f739d3551a3541399f6fbfb12107530805fd11e674bd009f68

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